Hallo,
im B-Plan ist angegeben, dass folgende Gebäude dort errichtet werden dürfen.
I+D sowie die Angabe > "Zwei Vollgeschoße als Höchstgrenze, wobei ein Vollgeschoß nur im Dachgeschoß entstehen darf"
Kann ich hier ein ebenerdiges Haus (Bungalow) errichten ohne Keller?
Danke für eure Hilfe
im B-Plan ist angegeben, dass folgende Gebäude dort errichtet werden dürfen.
I+D sowie die Angabe > "Zwei Vollgeschoße als Höchstgrenze, wobei ein Vollgeschoß nur im Dachgeschoß entstehen darf"
Kann ich hier ein ebenerdiges Haus (Bungalow) errichten ohne Keller?
Danke für eure Hilfe