Moin Kollektiv,
ich habe eine ca. 1m hohe Mauer (verfahrensfrei) inkl. rückseitiger Aufschüttung auf meinem Grundstück errichtet. Nun möchte ich darauf noch einen Zaun zwecks Abstürtzsicherung und als Einfriedung montieren.
Wie hoch dürfte denn der Zaun maximal sein??? Zum einen gilt für die Mauer die LBO (verfahrensfrei: max. 2m hoch) und zum anderen das Nachbarschaftsgesetzt für die Einfriedung welche max. 1,8m wenn nicht anders geregelt, aussagt.
ich habe eine ca. 1m hohe Mauer (verfahrensfrei) inkl. rückseitiger Aufschüttung auf meinem Grundstück errichtet. Nun möchte ich darauf noch einen Zaun zwecks Abstürtzsicherung und als Einfriedung montieren.
Wie hoch dürfte denn der Zaun maximal sein??? Zum einen gilt für die Mauer die LBO (verfahrensfrei: max. 2m hoch) und zum anderen das Nachbarschaftsgesetzt für die Einfriedung welche max. 1,8m wenn nicht anders geregelt, aussagt.