Kurze Frage zum Bau einer Grenzgarage und deren Abstandsflaechen:
Laut bayerischer Bauordnung kann eine Grenzgarage ohne Abstandsflaechen dann gebaut werden wenn
a) die mittlere Wandhöhe max 3 m ist und
b) die Wandlaenge a und b max 15m ergeben.
Das Objekt hier hat allerdings asymetrische Seiten, da schief ans Haus angebaut:
Breite a = 6,49m , Seitenlaenge b = 8,51m (kurze Seite), Seitenlaenge c = 10,91m (lange Seite).
Wenn ich nur die kurze Seiten addiere ergiebt sich...
Baurecht Bayern / Grenzgarage / Abstandsflaeche
Laut bayerischer Bauordnung kann eine Grenzgarage ohne Abstandsflaechen dann gebaut werden wenn
a) die mittlere Wandhöhe max 3 m ist und
b) die Wandlaenge a und b max 15m ergeben.
Das Objekt hier hat allerdings asymetrische Seiten, da schief ans Haus angebaut:
Breite a = 6,49m , Seitenlaenge b = 8,51m (kurze Seite), Seitenlaenge c = 10,91m (lange Seite).
Wenn ich nur die kurze Seiten addiere ergiebt sich...
Baurecht Bayern / Grenzgarage / Abstandsflaeche